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- Kategorie: Galtür
Der Pfarrgemeinderat gestaltet zusammen mit dem Pfarrer als pastorales Gremium das Leben und die Entwicklung der Kirche vor Ort. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen innerhalb der Pfarre nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend.
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- Kategorie: Galtür
Der Kirchenrat ist das pfarrliche Gremium, das für die Vermögensverwaltung zuständig ist. Jede Pfarre hat einen eigenen Kirchenrat, der sich um die zeitlichen Güter der Pfarre kümmert.
Die Mitglieder werden dem Bischof vom Pfarrer vorgeschlagen und dieser ernennt sie für eine Amtszeit von jeweils 5 Jahren.
Vorsitzender des Kirchenrates ist der Pfarrer. Der stellvertretende Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Kirchenrates gewählt und hat, v.a. in Abwesenheit des Pfarrers, besondere Vollmachten. Für die Geschäftsgebarung der Pfarre wie Verträge, Verkauf, Ankauf etc. braucht es Mehrheitsbeschlüsse des Kirchenrates.

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Wallfahrtskirche Mariä Geburt
Am 24.Juli des Jahres 1383 wurde die erste Kirche samt Friedhof vom Churbischof Johannes II eingeweiht.
Geschichte der Kirche:
Bereits 1359 ist der Baubeginn der ersten Kirche mit Bewilligung des Bischofs von Chur belegt. Das Gnadenbild „Maria Fürsprecherin der Armen“ soll der Legende nach bereits früher aufgefunden worden sein. Am 24. Juni 1383 weihte der Fürstbischof von Chur die Kirche und den Friedhof. Bis dahin mussten die Verstorbenen Galtürs in der acht Stunden Fußmarsch entfernten Mutterpfarre Ardez im Engadin bestattet werden.