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- Kategorie: Ischgl
Der Pfarrgemeinderat gestaltet zusammen mit dem Pfarrer als pastorales Gremium das Leben und die Entwicklung der Kirche vor Ort. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen innerhalb der Pfarre nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend.
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- Kategorie: Ischgl
Der Kirchenrat ist das pfarrliche Gremium, das für die Vermögensverwaltung zuständig ist. Jede Pfarre hat einen eigenen Kirchenrat, der sich um die zeitlichen Güter der Pfarre kümmert.
Die Mitglieder werden dem Bischof vom Pfarrer vorgeschlagen und dieser ernennt sie für eine Amtszeit von jeweils 5 Jahren.
Vorsitzender des Kirchenrates ist der Pfarrer. Der stellvertretende Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Kirchenrates gewählt und hat, v.a. in Abwesenheit des Pfarrers, besondere Vollmachten. Für die Geschäftsgebarung der Pfarre wie Verträge, Verkauf, Ankauf etc. braucht es Mehrheitsbeschlüsse des Kirchenrates.

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Die Pfarrkirche zum Hl. St. Nikolaus
Die erste Erwähnung einer St. Nikolauskapelle in Ischgl stammt aus dem Jahre 1443. Das Gotteshaus wurde bereits 1471 vergrößert und am 27. Juli 1483 vom Weihbischof von Chur, Johannes, zu Ehren der Heiligen Nikolaus und Achatius cum Sociis geweiht.
Nach dem Chronisten Christian Zangerl wurde der Kirchturm 1459 erbaut. 1649 wurde die Kirche umgebaut und am 2. August 1655 vom Fürstbischof von Chur, Ulrich VI., neu konsekriert.
Doch bereits wenige Jahre später (1673) äscherte eine Feuersbrunst das ganze Dorf bis auf drei Häuser ein. Auch die Kirche wurde stark in Mitleidenschaft gezogen, musste neu gedeckt und die Mauem ausgebessert werden. Während der Zeit der Wiederherstellung der Kirche wurde der Gottesdienst in der Kapelle zu Pasnatsch gehalten.