Der Kirchenrat ist das pfarrliche Gremium, das für die Vermögensverwaltung zuständig ist. Jede Pfarre hat einen eigenen Kirchenrat, der sich um die zeitlichen Güter der Pfarre kümmert.
Die Mitglieder werden dem Bischof vom Pfarrer vorgeschlagen und dieser ernennt sie für eine Amtszeit von jeweils 5 Jahren.
Vorsitzender des Kirchenrates ist der Pfarrer. Der stellvertretende Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Kirchenrates gewählt und hat, v.a. in Abwesenheit des Pfarrers, besondere Vollmachten. Für die Geschäftsgebarung der Pfarre wie Verträge, Verkauf, Ankauf etc. braucht es Mehrheitsbeschlüsse des Kirchenrates.
Kirchenräte der Pfarre Ischgl:
Stellvertretender Vorsitzender: Hannes Jungmann
- Bettina Salner
- Peter Gilg-Zangerl
- Markus Walser